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Neugierig geworden?

Wir möchten Dir gerne die Möglichkeit geben, das Gelesene aktiv zu erleben. In einer kostenlosen Probestunde hast Du die Gelegenheit, Dir einen eigenen Eindruck von unserem Angebot zu verschaffen.

Die Anmeldung zum Probetraining ist ganz einfach per E-Mail über den Verein oder direkt bei den Übungsleitenden (siehe Kursplan) möglich. Wir werden Dir Deine Anmeldung zeitnah – innerhalb weniger Tage – telefonisch oder per E-Mail bestätigen.

Selbstverständlich kannst Du auch telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen.

Wir freuen uns auf Dich!

online training

Wenn Du zu Hause mit uns trainieren möchtest, hast Du immer Zugriff auf diese Videos, die unsere TrainerInnen für Dich erstellt haben.

Bleib fit und bis bald live!

PILATES MIT JULIA – 1

Das Video ist eine halbstündige Pilatessequenz, die den ganzen Körper einmal durchbewegt und sanft alle Strukturen kräftigt, die für eine gute Haltung wichtig sind. Man braucht nur eine Matte und am besten wärmt man sich vorher ein bisschen auf. Viel Spaß!

PILATES MIT JULIA – 2

Das Video ist eine halbstündige Pilatessequenz für die Mittelstufe mit vielen Stützübungen und Rotationen der Wirbelsäule.
Man braucht nur eine Matte und am besten wärmt man vorher alle Muskeln und Gelenke auf.
Viel Spaß!

PILATES MIT JULIA – 3

Für dieses Pilates-Video brauchst Du eine Matte und zwei »FlowPads/Glider« (oder Waschlappen oder Pappteller…) sowie schon aufgewärmte Muskeln und Gelenke.
Viel Spaß!

PILATES MIT JULIA – 4

Für dieses Pilates-Video brauchst Du eine Matte und zwei »FlowPads/Glider« (oder Waschlappen oder Pappteller…) sowie schon aufgewärmte Muskeln und Gelenke.
Viel Spaß!

DYNAMISCHE YOGAPRAXIS MIT EWA

Willkommen zu einer kurzen dynamischen Hatha Yoga Flow Praxis für geübte Anfänger und Mittelstufe. Nach dem Flow fühlst du dich wacher, kräftiger und geschmeidiger. Du brauchst nichts mehr als eine rutschfeste Matte und bequeme Kleidung.
Viel Spaß und Namaste!

Musik Credits: Benjamin Tissot | www.bensound.com | “Psychedelic“ | Thank you!
Weitere Infos zu Yoga und Massagen: www.embodhiment.de

RUHIGE YOGAPRAXIS MIT EWA

Willkommen zu einer kurzen und ruhigen Hatha Yoga Praxis für geübte Anfänger und Mittelstufe. Nach dem Flow fühlst du dich hoffentlich geschmeidiger und ausgeglichener. Du brauchst nichts mehr als eine rutschfeste Matte und bequeme Kleidung.
Viel Spaß und Namaste!

Musik Credits: Benjamin Tissot | www.bensound.com | “Psychedelic“ | Thank you!
Weitere Infos zu Yoga und Massagen: www.embodhiment.de

YOGAPRAXIS FÜR DIE BRUSTWIRBELSÄULE MIT EWA

Willkommen zu einer kurzen und ruhigen Hatha Yoga Praxis für geübte Anfänger und Mittelstufe. Nach dem Flow fühlst du dich hoffentlich weit und entspannt um’s Herz herum. Du brauchst nichts mehr als eine rutschfeste Matte und bequeme Kleidung.
Viel Spaß und Namaste!

Musik Credits: Benjamin Tissot | www.bensound.com | “Psychedelic“ | Thank you!
Weitere Infos zu Yoga und Massagen: www.embodhiment.de

YOGAPRAXIS FÜR DEN GALLENBLASENMERIDIAN MIT EWA

Willkommen zu einer kurzen und ruhigen Hatha Yoga Praxis für geübte Anfänger und Mittelstufe. Nach dem Flow fühlst du dich hoffentlich ausgeglichener und entspannter. Du brauchst nichts mehr als eine rutschfeste Matte und bequeme Kleidung.
Viel Spaß und Namaste!

Musik Credits: Benjamin Tissot | www.bensound.com | “Psychedelic“ | Thank you!
Weitere Infos zu Yoga und Massagen: www.embodhiment.de

QIGONG MIT MARTINA – 1

30 Minuten Qigong für mehr Gelassenheit und Lebensfreude. 3-facher Atem, Himmel und Erde verbinden, Lotus, Tiger, Berg.

QIGONG MIT MARTINA – 2

Einige Übungen aus dem Stillen Qigong wie die Lotusblüte und die Meridiankreislaufdusche.

QIGONG MIT MARTINA – 3

In diesem Video zeige ich Qigong Übungen für Nacken und Schulter.

QIGONG MIT MARTINA – 4

Leichte Übungen für Kreuz und Rücken.

KREATIVER KINDERTANZ MIT ROISIN

Hands – Angelina Ballerina von Guy Dearden
Ich will mit den Wolken wandern von Detlev Jöcker
The Ketchup Song (Aserejé) von Las Ketchup
Snow von den Red Hot Chili Peppers
La Prima Vez von Traditional Sephardic

HIP HOP KIDS MIT ROISIN

Just Ready to Dance – B.O.T.Y. von DJ Kid Stretch
Car Wash – 7″ Mix von Rose Royce
Hermetico von Balkan Beat Box
Musik Evolution von Buckshot LeFonque
Ta Fête von Stromae

infos

MITGLIEDSCHAFT

Der St. Pauli Turnverein bietet Dir vielfältige Bewegungsangebote, so dass Dir der erste Schritt zu mehr Lebensqualität leicht fallen wird. Außerdem machen unsere Kurse auch Spaß – es darf gelacht werden!
Unser Anmeldeformular stellen wir Dir gerne weiter unten als PDF-Download zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular kannst Du im Vereinshaus abgeben, per Post senden oder unseren TrainerInnen geben.

Selbstverständlich bist Du auch herzlich zu einer einmaligen Probestunde eingeladen, bei der Du die Möglichkeit hast, unsere Trainer und Mitglieder kennenzulernen.

BEITRÄGE

Die Kosten für die Mitgliedschaft sind sehr moderat, weil möglichst vielen Menschen die Teilnahme an unseren Sportangeboten ermöglicht werden soll.

Die monatlichen Beiträge für eine Mitgliedschaft betragen zur Zeit für

  • Erwachsene 9,50 €
  • Kinder 6,50 €

Mit Einreichung des Aufnahmeantrages wird ein Monatsbeitrag einmalig als Aufnahmegebühr fällig.
Um die Kosten der Beitragsverwaltung so gering wie möglich zu halten, ist das SEPA-Lastschriftverfahren die reguläre Zahlungsform.

Der Austritt aus dem St. Pauli Turnverein kann mit einmonatiger Kündigungsfrist zum 30.06. oder zum 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen.

UNSER VEREIN

Du interessierst Dich für die Belange unserer jugendlichen Mitglieder?

Jugendordnung

Du möchtest mehr über die Vergangenheit unseres Vereins wissen?

Vereinsgeschichte

Du möchtest die Satzung unseres Vereins lesen?

Vereinssatzung

Du hast Fragen, Anregungen oder…?

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Hier kannst du uns erreichen

Geschäftsstelle und Vereinshaus
Hamburg St. Pauli Turnverein r.V.
Peterstr. 15
20355 Hamburg

Telefon: 040 – 340 125
(evtl. AB, wir rufen zurück)

sport@st-pauli-turnverein.de

Zugang über Peterstr.
20355 Hamburg

Der Verein hat einen eigenen Zugang zur Turnhalle, direkt gegenüber vom Vereinshaus
Bitte nur diesen Eingang benutzen!

Die Peterstr. verläuft als Fußweg vom Holstenwall (gegenüber dem Hamburg-Museum) über 2 Fahrstraßen bis zur Markusstr. Das Vereinshaus liegt genau an der Einmündung gegenüber einer KITA und dem Gelände Rudolf-Ross-Grundschule, nur wenige Schritte vom Großneumarkt (Haspa-Filiale) entfernt.

Haltestellen: S-Bahn Stadthausbrücke (alle Linien, die über Jungfernstieg fahren), U 3 Haltestellen Rödingsmarkt oder St. Pauli, U 2 Gänsemarkt (Ausgang Valentinskamp); verschiedene Buslinien z.B.über Ludwig-Ehrhardt-Str., Kaiser-Wilhelm-Str., Holstenwall

Peterstr. 15
20355 Hamburg

Die Peterstr. verläuft als Fußweg vom Holstenwall (gegenüber dem Hamburg-Museum) über 2 Fahrstraßen bis zur Markusstr.; das Vereinshaus liegt genau an der Einmündung gegenüber einer KITA und dem Gelände Rudolf-Ross-Grundschule, nur wenige Schritte vom Großneumarkt (Haspa-Filiale) entfernt.

Haltestellen: S-Bahn Stadthausbrücke (alle Linien, die über Jungfernstieg fahren), U 3 Haltestellen Rödingsmarkt oder St. Pauli, U 2 Gänsemarkt (Ausgang Valentinskamp); verschiedene Buslinien z.B.über Ludwig-Ehrhardt-Str., Kaiser-Wilhelm-Str., Holstenwall

Neustädter Str. 60
20355 Hamburg

Die Neustädter Str. verläuft zwischen Kohlhöfen und Bäckerbreitergang neben dem Schulgelände als Gehweg.
Der Zugang erfolgt von außen über den Schulhof, die Turnhalle liegt vom Hauptgebäude aus gesehen ganz hinten auf dem Gelände.

Die Umkleiden für die untere Halle befinden sich im 1. Obergeschoss, die Umkleiden für die obere Halle befinden sich im 2. Obergeschoss.

Haltestellen: S-Bahn Stadthausbrücke (alle Linien, die über Jungfernstieg fahren), U 3 Haltestellen Rödingsmarkt oder St. Pauli, U 2 Gänsemarkt (Ausgang Valentinskamp); verschiedene Buslinien z.B.über Ludwig-Ehrhardt-Str., Kaiser-Wilhelm-Str., Holstenwall

Text?

Am Dalmannkai 18
20457 Hamburg

Lage in der Hafencity zwischen Sandtorpark und Grasbrookpark.

Zugang über die Aula im Erdgeschoß, weiter mit dem Lift oder über das Treppenhaus.
Die Turnhalle liegt im 3. Stock.

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© Copyright – St. Pauli Turnverein r.V.

IMPRESSUM

DATENSCHUTZ

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 

Datenschutzhinweise

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Verein und die Ihnen nach dem neuen Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft in unserem Verein, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss und Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses.

Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zur Durchführung der Mitgliedschaft, z. B. zur Rechnungsstellung.

Folgende personenbezogene Daten werden von den Mitgliedern durch den Verein erhoben und verarbeitet:

Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Datum des Vereinsbeitritts,

Abteilungs-/Mannschaftszugehörigkeit, Funktionen im Verein.

Der Abschluss bzw. die Durchführung der Mitgliedschaft ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.

Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vereinszwecks, nämlich die Ausübung, Pflege und die Förderung sportlicher Aktivitäten, Leistungen und der Gesundheit.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Vertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs.2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die gegebenenfalls vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25.05.2018, dem Verein gegenüber erteilt worden sind.

Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Dies kann insbesondere erforderlich sein:

- zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,

- zur Werbung für unsere eigenen Vereinsangeboten,

- zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten.

Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben und handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Vereins veröffentlicht.

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Verbände:

Abhängig vom jeweiligen Fachverband können insbesondere zu Zwecken von Starterlaubnissen, zur Teilnahme an sportlichen Wettbewerben, zum Erwerb von Lizenzen oder ähnlichen Gründen Daten an den HSB/den VTF weitergegeben werden.

Externe Dienstleister:

Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten eines externen Dienstleisters, der Firma ARV – Allgemeines Rechenzentrum für Vereine und Verbände.

Weitere Empfänger:

Darüber hinaus können Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermittelt werden, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Inkassobüros oder Strafverfolgungsbehörden).

Dauer der Datenspeicherung

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in die Ansprüche gegen unseren Verein geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

Grundsätzlich gilt im Verein folgendes:

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einer Mannschaft, besondere sportliche Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen Ereignissen und Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Mannschaften zugrunde.

Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.

Betroffenenrechte

Sie können unter der o.g. Adresse folgende Rechte geltend machen:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
  • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
  • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
  • das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

Beschwerderecht

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6, 20095 Hamburg.

 Datenübermittlung in ein Drittland

Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, tun wir dies nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.

Kontaktperson für Anfragen zur Datenverarbeitung

Katrin Lojewski

Widerspruchsrecht

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.

-

Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ informieren.

Zweck der Verarbeitung
Wir nutzen das Tool „Zoom“, um Online-Trainings durchzuführen. „Zoom“ ist ein Service der Zoom Video Communications, Inc., die ihren Sitz in den USA hat.

Verantwortlicher
Verantwortlicher für Datenverarbeitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung von Online-Trainings steht, ist der HH St. Pauli Turnverein.

Welche Daten werden verarbeitet?
Folgende personenbezogene Daten sind Gegenstand der Verarbeitung:
Angaben zum Benutzer: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse
Meeting-Metadaten: Thema, Teilnehmer-IP-Adressen, Geräte-/Hardware-Informationen

Umfang der Verarbeitung
Wir verwenden „Zoom“, um Online-Trainings durchzuführen. Wenn wir Trainings aufzeichnen wollen, werden wir Ihnen das im Vorwege transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten. Die Tatsache der Aufzeichnung wird Ihnen zudem in der „Zoom“-App angezeigt.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung i.S.d. Art. 22 DSGVO kommt nicht zum Einsatz.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten des HH St. Pauli Turnvereins verarbeitet werden, ist § 26 BDSG die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ personenbezogene Daten nicht für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von „Zoom“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von Online-Trinings.
Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von Vertragsbeziehungen durchgeführt werden.
Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von Online-Trainings.

Empfänger / Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Online-Trainings verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind.
Weitere Empfänger: Der Anbieter von „Zoom“ erhält notwendigerweise Kenntnis von den o.g. Daten, soweit dies im Rahmen unseres Auftragsverarbeitungsvertrages mit „Zoom“ vorgesehen ist.

Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
„Zoom“ ist ein Dienst, der von einem Anbieter aus den USA erbracht wird. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet damit auch in einem Drittland statt. Wir haben mit dem Anbieter von „Zoom“ einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entspricht.

Ihre Rechte als Betroffene/r
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden.
Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.
Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Löschung von Daten
Wir löschen personenbezogene Daten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

Änderung dieser Datenschutzhinweise
Wir überarbeiten diese Datenschutzhinweise bei Änderungen der Datenverarbeitung oder bei sonstigen Anlässen, die dies erforderlich machen. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie stets auf dieser Internetseite.

 

 

IMPRESSUM

 

Geschäftsstelle und Vereinshaus
Hamburg St. Pauli Turnverein r.V.
Peterstr. 15
20355 Hamburg

Telefon: 040 - 340 125

hartmut.griesbach@t-online.de

Vertretungsberechtigte Vorstände nach §26 BGB
Hartmut Griesbach, Katrin Lojewski, Astrid Hinck, Roy Kouevi und Alexander Nassonov

Register
Justizbehörde 391.01-9

Steuer-Nr.
17/431/06101

Verantwortlich für den Inhalt
Hartmut Griesbach

Website
Katja Reise

Foto Handstand
kamirika / photocase.de

Haftungsbeschränkung
Der Verein übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Eine Haftung durch Nutzung der Informationen wird ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf andere Internetseiten (Links) ausserhalb des Einflussbereiches des Vereins wird erklärt, dass zum Zeitpunkt der Verlinkung auf den verlinkten Seiten, keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar waren.

Urheber- und Copyrighthinweise
Die Rechte für Text- und Bild-Inhalte liegen, sofern nicht anders bezeichnet, beim St. Pauli -Turnverein. Jegliche Weiterverwendung bedarf dessen Zustimmung. Für Fotos können die Rechte ausschließlich vom Inhaber weitergegeben werden.

 

 

VEREINSSATZUNG

 

Jeder Verein muss eine Vereinssatzung haben.

Die Satzung enthält Bestimmungen und Richtlinien für die Mitglieder und den Vorstand.

z.B. über
über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
über die Bildung des Vorstands,
über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.
Hamburg – St. Pauli-Turnverein r. V.

§ 1 Name
Der Verein führt den Namen Hamburg – St. Pauli Turnverein r. V. Die Kurzbezeichnung ist St. Pauli TV.

§ 2 Sitz
Er hat seinen Sitz in Hamburg und wurde 1862 gegründet.

§ 3 Zweck
Der Zweck ist die Ausübung, die Pflege und die Förderung sportlicher Aktivitäten, Leistungen und der Gesundheit durch die Mitglieder des Vereines, insbesondere die Förderung seiner jugendlichen Mitglieder durch das Heranführen an den Sport. Parteipolitische, konfessionelle, rassistische und militärische Bestrebungen sind ausgeschlossen.

§ 4 Gemeinnützigkeit
Der St. Pauli TV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereines, sowie etwaige Überschüsse werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Anteile am Überschuss und auch keine sonstigen Zuwendungen. Vereinsämter sind ehrenamtlich auszuüben. Überschreiten die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß der ehrenamtlichen Tätigkeit, ist der Vorstand berechtigt, hauptamtliche Mitarbeiter einzustellen. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

§ 5 Vereinsfarben
Die Vereinsfarben sind weiß und rot.

§ 6 Zugehörigkeit zu Verbänden
Der St. Pauli TV gehört dem Deutschen Turnerbund, dem Hamburger Sportbund und dem Verband für Turnen und Freizeit an.

§ 7 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Wegen der besseren Übersichtlichkeit ist nachfolgend bei den aufgeführten Ämtern/Bezeichnungen ausschließlich die männliche Form aufgeführt worden, es gilt aber gleichermaßen auch die weibliche Form.

§ 8 Aufnahme
Mitglied des St. Pauli TV kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft ist unteilbar, es können nicht mehrere Personen gemeinsam eine Mitgliedschaft erwerben. Die Aufnahme muss schriftlich beantragt werden. Der Verein führt als Mitglieder aktive, passive und Ehrenmitglieder. Ehrenmitglied kann werden, wer sich besonders für den Verein verdient gemacht hat. Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand. Er genießt alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes, ist aber von einer Beitragszahlung befreit. Aufnahmeanträge Minderjähriger bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Die Mitgliedschaft rechnet vom Tage der beantragten Aufnahme an. Der Vorstand muss eine Ablehnung einer Mitgliedschaft nicht begründen.

§ 9 Beiträge
Der St. Pauli TV erhebt Aufnahmegebühren, Grundbeiträge und Sonderbeiträge für einzelne Abteilungen. Alle Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung dieser Beiträge verpflichtet. Die Beiträge sind Bringschulden. Bei Rückständen ist der St. Pauli TV berechtigt, Mahngebühren zu erheben. Gleiches gilt bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat. Die Höhe der Beiträge und der Aufnahmegebühr wird vom Vorstand festgesetzt. Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten. Der Vorstand ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Umlagen zu beschließen, die einen Vierteljahresbeitrag nicht übersteigen dürfen. Diese Umlagen dürfen auch auf einzelne Abteilungen des St. Pauli TV beschränkt werden, wenn und soweit der, die Umlage rechtfertigende wichtige Grund auf diese Abteilungen beschränkt ist. Ein solcher Beschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit des Vorstandes. Über höhere Umlagen entscheidet die Hauptversammlung.

§ 10 Haftung
Der St. Pauli TV haftet seinen Mitgliedern für Schäden aller Art in seinem Wirkungsbereich auch bei grober Fahrlässigkeit seiner Beauftragten nur, soweit er durch seine Sportunfall- und Haftpflichtversicherung durch den Hamburger-Sport-Bund gedeckt ist. Der St. Pauli TV haftet nicht für Sachen, die in von ihm benutzten Anlagen abhanden kommen oder beschädigt werden.

§ 11 Kündigung
Der Austritt aus dem St. Pauli TV kann jederzeit schriftlich mit einmonatiger Kündigungsfrist zum 30.06. bzw. zum 31.12. des Kalenderjahres erfolgen. Mit dem Tod eines Mitgliedes erlischt die Mitgliedschaft sofort.

§ 12 Ausschluss
Aus dem St. Pauli TV kann ausgeschlossen werden:
1.

  1. wer seine Beiträge nicht rechtzeitig bezahlt
  2. wer gegen die Vereinssatzung oder gegen die Anordnungen der vom St. Pauli TV Beauftragten auf den Turn- und Sportstätten bzw. bei Veranstaltungen verstößt
  3. wer die bürgerlichen Ehrenrechte verloren hat
  4. wer durch sein Verhalten den St. Pauli TV innerhalb oder nach außen schadet.

2.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Soll der Ausschluss aus den unter b) bis d) bezeichneten Gründen erfolgen, ist dem Betroffenen nach seiner Wahl Gelegenheit zur persönlichen und/oder schriftlichen Äußerung zu geben. Hierzu ist das Mitglied vom Vorstand schriftlich aufzufordern.

§ 13 Anspruch auf Vereinsvermögen
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 14 Organe des Vereines
Die Organe des Vereins sind:

  1. Hauptversammlung
  2. Vorstand (im Sinne § 26 BGB)
  3. Rechnungsprüfer
  4. Ausschüsse
  5. Ältestenrat / Schiedsstelle

§ 15 Die Hauptversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan des St. Pauli Turnvereins.
Sie besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern des St. Pauli TV. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem St. Pauli TV mindestens drei Monate angehört. Angestellte des St. Pauli TV sind nicht stimmberechtigt, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, durch die sie persönlich berührt werden.

§ 16 Aufgaben der Hauptversammlung

  1. nimmt die Jahresberichte entgegen
  2. genehmigt die Jahresabrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr
  3. entlastet den Vorstand
  4. genehmigt den Etatvorschlag für das laufende Geschäftsjahr
  5. wählt die Vorstandsmitglieder und die Rechnungsprüfer aus dem Kreise der stimmberechtigten Mitglieder
  6. beschließt über Satzungsänderungen
  7. beschließt über die Auflösung des St. Pauli TV.

§ 17 Einberufung der Hauptversammlung

  1. Die ordentliche Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen und durch den ersten Vorsitzenden geleitet.
  2. Die ordentliche Hauptversammlung ist mindestens 4 Wochen vor dem Versammlungstag durch die Vereinszeitung, Handzettel oder durch Aushang in der Geschäftsstelle einzuberufen. Die Tagesordnung ist den Mitgliedern für jede ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung gleichzeitig durch das gleiche Medium bekannt zu geben.

§ 18 Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist – soweit nicht § 19 g eingreift – ohne Rücksicht auf die Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlussfähig.

§ 19 Abstimmung und Wahlen sowie Wahlverfahren

  1. Abstimmung und Wahlen erfolgen mittels Stimmzettel, doch kann, wenn sich kein Widerspruch erhebt, durch Handaufheben abgestimmt werden. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag bzw. Wahlvorschlag als abgelehnt.
  2. Das Vorschlagsrecht für die Wahlen nach §16 steht dem Vorstand zu, wobei er Vorschläge aus den Abteilungen berücksichtigt. Weitere Vorschläge können aus der Hauptversammlung kommen.
  3. Ausgeschiedene Amtsinhaber können wiedergewählt werden.
  4. Anträge für die Hauptversammlung sind mindestens 14 Tage vorher schriftlich beim Vorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden einzureichen. Soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, kommen später eingereichte Anträge, auch solche, die aus der Hauptversammlung gestellt werden, nach Erledigung der Tagesordnung zur Verhandlung, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder sie für dringlich erklären.
  5. Anträge, durch deren Annahme Kosten verursacht werden oder durch die sonst über das Vermögen und Eigentum des St. Pauli TV verfügt wird, bedürfen, wenn vom Vorstand gestellt, einer einfachen Mehrheit, sonst sind mindestens drei Viertel der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder notwendig. § 19 d) gilt dementsprechend.
  6. Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des St. Pauli TV können nicht als dringlich eingebracht werden, sondern müssen auf der Tagesordnung stehen. Für diesbezügliche Vorschläge gilt die Antragsfrist des § 19 d. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich (Enthaltungen und ungültige Stimmen zählen als „Nein“).
  7. Zur Änderung des Zweckes oder der Auflösung des St. Pauli Turnverein sowie zur Änderung der Ziffer e) und f) ist die Anwesenheit von drei Vierteln der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich, von denen vier Fünftel dem Antrag zustimmen müssen. Wird die vorgenannte Anwesenheitszahl nicht erreicht, muss nach einem Zeitraum von mindestens 4 Wochen eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist, sofern in der Einladung für diese zweite Hauptversammlung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass diese Versammlung ohne Beachtung einer bestimmten Anwesenheitszahl beschlussfähig sein wird und mit einer Mehrheit von 4/5 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder entscheidet (Enthaltungen und ungültige Stimmen zählen als „Nein“).

§ 20 Niederschrift In der Hauptversammlung führt der Schriftwart oder ein Vertreter Protokoll.
Es ist von ihm und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben. Das Protokoll wird in Auszügen bei der nächsten Mitgliederversammlung verlesen.

§ 21 Vorstand, Zusammensetzung und Wahl
Der Vorstand besteht aus:

  1. 1. Vorsitzenden
  2. 2. Vorsitzenden
  3. Kassenwart
  4. Jugendwart
  5. Schriftwart

Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Dabei wird der erste Vorsitzende und der Kassenwart in einem Jahr gewählt. Im nächsten Jahr werden der 2. Vorsitzende und der Schriftwart gewählt, der Jugendwart wird durch die Jugendversammlung gewählt. Die Amtsinhaber bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes oder bei Gründung neuer Abteilungen kann der Vorstand das Amt bis zur Neuwahl bzw. der erstmaligen Wahl kommissarisch besetzen. Kommissarisch eingesetzte Vorstandsmitglieder haben Stimmrecht.

§ 22 Einberufung und Beschlussfähigkeit des Vorstandes
Der Vorstand wird viermal im Jahr einberufen. Außerdem wird er durch den Vorsitzenden, so oft es ihm nötig erscheint oder wenn ein Viertel der Zahl der Vorstandsmitglieder es unter Angabe von Gründen beantragt, einberufen. Der Vorstand entscheidet, sofern nichts anderes in dieser Satzung bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Es ist ein Protokoll zu führen.

§ 23 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte in grundsätzlichen und ressortübergreifenden Angelegenheiten und trägt somit wesentlich zur Verwirklichung der von der Hauptversammlung beschlossenen erarbeiteten Ziele des Vereins bei.

  1. Verwaltung des Vermögens und des Eigentums sowie Erledigung sämtlicher Finanzangelegenheiten des St. Pauli TV
  2. Vorbereitung der Hauptversammlung und Festsetzung der Tagesordnung
  3. Aufstellung der Jahresabrechnung und des Haushaltsplanes für die Hauptversammlung
  4. Festsetzung der Beiträge (Grundbeitrag, Sonderbeiträge, Aufnahmegebühren); Stundung. Ermäßigung und Erlass von Beiträgen
  5. Ablehnung von Aufnahmegesuchen
  6. Benennung von Ehrenmitgliedern des Vereines und Vorschlag von Vorstandsmitgliedern
  7. Der Vorstand beschließt über die Durchführung aller Veranstaltungen des St. Pauli TV und der Abteilungen, die über den üblichen Turn- und Sportbetrieb hinausgehen und in der Öffentlichkeit stattfinden.
  8. Beschlussfassung über die Gründung und Auflösung von Abteilungen, die Einsetzung von ständigen und nicht ständigen Ausschüssen.

§ 24 Vorstand
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:

  1. der 1. Vorsitzende
  2. der 2. Vorsitzende
  3. der Kassenwart
  4. der Jugendwart und
  5. der Schriftwart

Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart sind jeweils mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes vertretungsbefugt. Der 1. Vorsitzende hat die Aufsicht über den gesamten Vereinsbetrieb. Er führt den Vorsitz in der Hauptversammlung und bei den Vorstandssitzungen. Der 1. Vorsitzende unterzeichnet alle, den der St. Pauli TV verpflichtenden oder wichtigen Schriftstücke. Der 1. Vorsitzende oder sein Vertreter hat in allen Organen des Vereines Sitz und Stimme.

§ 25 Rechnungsprüfer
Aus den anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern der Hauptversammlung werden jeweils zwei Rechnungsprüfer auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§ 26 Aufgaben und Rechte der Rechnungsprüfer
a) Prüfung der Kassenführung des St. Pauli TV, der Jahresabrechnung und des Vermögensbestandes. Die Prüfungspflicht erstreckt sich auch auf alle Zweige des Vereinsbetriebes, für die eine besondere Verwaltung besteht. Auf Verlangen ist ihnen jederzeit Aufschluss über alle Kassen- und Vermögensangelegenheiten sowie Einsicht in die Kassenführung auch von Ausschüssen und Abteilungen zu geben. b) Ein Rechnungsprüfer hat ihre Feststellungen der Hauptversammlung vorzutragen.

§ 27 Ausschüsse
Zur Regelung des Turn- und Sportbetriebes im St. Pauli TV sowie für Zweige des Vereinsbetriebes, bei denen eine besondere Verwaltung zweckmäßig ist, können durch den Vorstand ständige und nicht ständige Ausschüsse gebildet werden. Die Aufgaben und Zusammensetzung des Jugendausschusses regelt die Jugendsatzung.

§ 28 Der Ältestenrat / Schiedsstelle
Der Ältestenrat / Schiedsstelle setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die nicht dem Vorstand angehören. Voraussetzung ist ein Mindestalter von dreißig Jahren und eine Vereinszugehörigkeit von drei Jahren. Der Ältestenrat hat die Aufgabe bei Meinungsverschiedenheiten und sonstigen Vereinsangelegenheiten als Schlichtungsinstanz zu wirken. Er kann von jedem Vereinsmitglied angerufen werden. Auf Einladung des Vorstandes nimmt er an Vorstandssitzungen teil, jedoch ohne Stimmrecht. Der Ältestenrat wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 29 Beauftragte/r für Kinder und Jugend
Zur Jugend des St. Pauli Turnvereins gehören alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der St. Pauli Turnverein will Kinder und Jugendliche unterstützen, sich zu gesunden und lebensfrohen Menschen zu entwickeln. Aufgaben und Ziele:

  1. Förderung des Sportangebots für Kinder und Jugendliche
  2. Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Entwicklung, Gesunderhaltung und Lebensfreude
  3. Entwicklung neuer Formen des Sportangebots im Rahmen des Gesundheits-, Freizeit- und Breitensports.
  4. Der Beauftragte für Kinder und Jugend des St. Pauli Turnvereins wird alle zwei Jahre auf der Jahreshauptversammlung des Vereins gewählt. Bei Nichtbesetzung des Amtes kann der Vorstand des Vereins es kommissarisch besetzen.

§ 30 Verwendung des Vermögens bei Auflösung
Im Falle der Auflösung des St. Pauli TV ist das Vermögen nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten dem NestWerk e.V. zu übergeben mit der Auflage, es nur für gemeinnützige Maßnahmen zu verwenden.

§ 31 Pflichten der Mitglieder
Die Vereinssatzung ist für alle Mitglieder und die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Mitglieder rechtsverbindlich. Den Anordnungen der vom St. Pauli TV Beauftragten auf den Turn- und Sportstätten bzw. bei Veranstaltungen ist Folge zu leisten.

Hamburg 22.4.2009

 

 

VEREINSGESCHICHTE

 

Die Wurzeln des St. Pauli TV reichen zurück bis ins Jahr 1852, in welchem der MTV – Männerturnverein in Hamburg – gegründet wurde.

Dieser schloss sich am 1.Mai 1862 mit dem Turnverein in St. Pauli und vor dem Dammthore (gegründet 1860) zu eben diesem St. Pauli Turnverein zusammen.

In den ersten Jahrzehnten des Verein stellte das Turnen den absoluten Schwerpunkt der Aktivitäten dar, aber bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden auf dem Heiligengeistfeld bereits regelmäßig Punktspiele des damals noch recht jungen und noch nicht so verbreiteten Fußballspieles ausgetragen.

Um 1900 herum wurde dem St. Pauli TV ein großes Gelände an der Ecke Glacischaussee und der Eimsbütteler Str. (heute Budapester Str.) überlassen, auf dem unter überwältigender Spendenbeteiligung der Mitglieder die mit 1100 qm damals größte Sporthalle Norddeutschlands entstand.

1906 erging auch an die Mitglieder des St. Pauli TV der Aufruf zur Gründung einer Spielabteilung, in der insbesondere auch Fußball gespielt werden sollte. Erst 1907 allerdings fanden sich genügend Teilnehmer, um auch eine Mannschaft bilden zu können.

Im Jahre 1910 wurde die Spielabteilung des St. Pauli TV in den Norddeutschen Fußball-Verband aufgenommen.

Das Jahr 1910 wurde später zum Gründungsdatum des bekannten „Abkömmlings“ des St.Pauli TV, nämlich des FC St.Pauli von 1910 e.V. Ein eigenständiger Verein wurde der FC allerdings erst 1924, als in den meisten Turnvereinen eine klare Trennung zwischen dem Turnen und den Ballspielen vollzogen wurde.

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lag der Schwerpunkt des Vereins weiterhin beim Turnen.

1943 wurde die vereinseigene Halle durch einen Bombenangriff erheblich beschädigt und nach dem II. Weltkrieg – wieder unter erheblicher Spendenbeteiligung und mit enormen Einsatz der Mitglieder wieder aufgebaut.

1962 hielt die Stadt Hamburg wegen der Internationalen Gartenbauausstellung 1963 eine Umgestaltung des Heiligengeistfeldes für erforderlich, in deren Folge auch ein Abriss der Turnhalle erfolgte. Der St.Pauli TV musste seine angestammte Heimat – eben St. Pauli – verlassen und erhielt ein neues, wesentlich kleineres Domizil in der Neustadt, nur wenige hundert Meter von der alten Sportstätte entfernt.

Im Laufe des vergangenen Jahrhundert verebbte die Turnbewegung immer mehr; aus einem der größten Vereine Norddeutschland wurde im Laufe der Zeit ein eher überschaubarer.

Das ausgehende 20. Jahrhundert stellte den Turnsport vor neue Aufgaben. Zwar wurden die reinen Turner immer weniger, es formierte sich aber die Fitnessbewegung.

Heute sieht der St. Pauli TV seine Aufgabe – losgelöst vom reinen Wettkampf und Leistungssport – in der Grundversorgung der Stadtteile

  • Neustadt
  • Hafencity
  • St. Pauli
  • Schanzenviertel
  • und angrenzender Gebiete

mit Bewegungsangeboten aus den Bereichen Fitness und Gesundheitssport, sowie verschiedener Ballsportarten.

Gerade aktuelle Trends wie Pilates, Yoga , Nia oder Qigong ergänzen das Angebot.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf abwechselungsreichen Angeboten für Kinder.

 

 

JUGENDORDNUNG

 

§ 1 Name, Mitgliedschaft
Die jugendlichen Mitglieder des St. Pauli Turnvereins r. V. sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen im Alter von 6-18 Jahren sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.

§ 2 Zweck und Aufgaben
Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Angaben der Vereinsjugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen, sozialen Rechtsstaates:
Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit in allen Disziplinen und Wahrung eines ideellen Charakters
Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude
Erziehung der kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeiten zu Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge
Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Vereinsaktivitäten
Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen Pflege der internationalen Verständigung

§ 3 Organe
Die Organe des St. Pauli Turnvereins r. V. sind:
der Vereinsjugendtag
der Vereinsjugendausschuss

§ 4 Vereinsjugendtag
Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das oberste Organ der Jugend des St. Pauli Turnvereins r. V. Sie bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung.

Aufgaben der Vereinsjugend sind:
Wahl des Vereinsjugendausschusses
Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses
Entgegennahme der Berichte und des Kassenberichts des Vereinsjugendausschusses
Entlastung des Vereinsjugendausschusses
Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Wahl von Delegierten zu Jugendtagen auf Kreis-/Stadtebene, zu denen der Verein Delegationsrecht hat

Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jährlich statt. Er wird zwei Wochen vorher vom Vereinsjugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der evtl. Anträge durch Aushang einberufen.
Auf Antrag eines Viertel der Stimmberechtigten Mitglieder des Vereinsjugentages oder eines mit 50 % der Stimmen gefassten Beschlusses des Vereinsjugendausschusses muss ein außerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb von drei Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden.

Der Vereinsjugendtag ist mit sieben Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erschienen Mitglieder beschlussfähig.
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

Die Mitglieder der Jugendabteilung, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, haben je eine nicht übertragbare Stimme.

§ 5 Vereinsjugendausschuss
Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:

der/dem Vorsitzenden und ihrer/seiner StellvertreterIn, bzw. mehrer StellvertreterInnen
2 BeisitzerInnen
2 JugendvertreterInnen, die z.Z. der Wahl noch Jugendliche sind. Möglichst sollte eine Jugendvertreterin und ein Jugendvertreter ernannt werden

Als BeisitzerInnen können auch Personen mit speziellen Funktionen ernannt werden.

Der/die Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. Ist er/sie nicht volljährig, bestimmt der Jugendausschuss oder ein Mitglied des Vorstandes, welches die Vereinsjugend rechtsgeschäftlich vertritt. Der/die Vorsitzende und seine /ihre StellvertreterIn sind Mitglieder des Vereinsvorstandes.

Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden von dem Vereinsjugendtag für die Dauer von einem Jahr gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendausschusses im Amt. Der Vereinsjugendausschuss führt die Vereinsjugend nach den Richtlinien des Vereinsjugendtages. In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.
Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages und ist dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist vom Vorsitzenden eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.

Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des St. Pauli Turnvereins r. V. Er entscheidet über die Verwendung der zufließenden Mittel.
Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendausschuss Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.

§ 6 Wettkampfordnung und Spieleordnung
Einzelheiten für Wettkämpfe und Spiele werden hier nicht geregelt, da derzeit kein Bedarf in der Jugendabteilung ist. Bedarfmäßige Änderungen können durch den Vereinsjugendtag eine Änderung der Jugendordnung herbeiführen.

§ 7 Jugendordnungsänderungen
Änderungen der Jugendordnung können von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten.

Stand: 29.5.2009